Wartungsvertrag
Warum ist ein Wartungsvertrag Sinnvoll?
- Früherkennung von Verschleißerscheinungen: Durch die regelmäßige Überprüfung werden auftretende Verschleißerscheinungen frühzeitig erkannt und behoben.
- Höhere Betriebssicherheit: Die Inspektion gewährleistet eine zuverlässige Funktion der Heizungsanlage und minimiert das Risiko von unerwünschten Ausfällen.
- Energieeffizienz: Eine optimal gewartete Heizung verbraucht weniger Energie und spart somit Kosten.
- Längere Lebensdauer: Regelmäßige Wartung trägt dazu bei, die Lebensdauer der teuren Technik zu verlängern.
- Ausführung: Sie werden automatisch von uns kontaktiert für die Wartung.
Oel / Gasbrenner (Gebläse)
Eco
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Reinigung und Kontrolle des Brenners einmal pro Jahr
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Störungsbehebung
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Pikettdienst
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Inkl. Arbeitszeit und Reisezeit
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Inkl. Verbrauchsteile des Brenners ( Düsen, Elektroden, Kupplung, Filter, Dichtungen)
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Inkl. alle Ersatzteile des Oel /Gasbrenners
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Reparaturen der Internen Heizkesselregelung
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inkl. alle Ersatzteile der Internen Heizkesselregelung
Standard
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Reinigung und Kontrolle des Brenners einmal pro Jahr
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Störungsbehebung
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Pikettdienst
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Inkl. Arbeitszeit und Reisezeit
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Inkl. Verbrauchsteile des Brenners ( Düsen, Elektroden, Kupplung, Filter, Dichtungen)
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Inkl. alle Ersatzteile des Oel /Gasbrenners
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Reparaturen der Internen Heizkesselregelung
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inkl. alle Ersatzteile der Internen Heizkesselregelung
Deluxe
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Reinigung und Kontrolle des Brenners einmal pro Jahr
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Störungsbehebung
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Pikettdienst
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Inkl. Arbeitszeit und Reisezeit
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Inkl. Verbrauchsteile des Brenners ( Düsen, Elektroden, Kupplung, Filter, Dichtungen)
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Inkl. alle Ersatzteile des Oel /Gasbrenners
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Reparaturen der Internen Heizkesselregelung
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inkl. alle Ersatzteile der Internen Heizkesselregelung
Gasbrenner (Atmo) modulierend
Eco
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Reinigung und Kontrolle des Brenners (Wärmetauscher) einmal pro Jahr
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Störungsbehebung
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Pikettdienst
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Inkl. Arbeitszeit und Reisezeit
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Inkl. Verbrauchsteile des Brennners (Elektroden, Ionisation, Dichtungen)
Standard
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Reinigung und Kontrolle des Brenners (Wärmetauscher) einmal pro Jahr
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Störungsbehebung
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Pikettdienst
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Inkl. Arbeitszeit und Reisezeit
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Inkl. Verbrauchsteile des Brennners (Elektroden, Ionisation, Dichtungen)
Wärmepumpen Luft/Wasser
Protect
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Reinigung und Kontrolle des Verdampfers einmal alle 2 Jahre
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Dichtigkeitskontrollen
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Störungsbehebung
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Pikettdienst
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Inkl. Arbeitszeit und Reisezeit
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Fernwartung (wenn vorhanden)
AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB 07/2023)
1. Allgemeines
Für die Wartungsverträge gelten nachfolgende Bedingungen.
Spezielle Vereinbarungen oder andere Vertragsbedingungen
sind nur rechtswirksam, wenn diese die Firma Steiner
Feuerungen & Energietechnik GmbH schriftlich bestätigt.
Der Name des Kunden, die Anlageadresse, die Vertragsart,
die Anzahl Wartungen, der Vertragsbeginn und der Preis
ergeben sich aus dem vom Kunden unterzeichneten
Vertragsdokument. Als Rechnungsperiode gilt der Zeitraum
eines Jahres ab Vertragsbeginn.
2. Gewährleistung, Wartungsvertrag bei Neuanlagen
Oel und Gasbrenner
Die Gewährleistung bei Neuanlagen beträgt 24 Monate sofern
die Inbetriebnahme von der Firma Steiner Feuerungen&
Energietechnik GmbH durchgeführt wurde.
Sie setzt sich wie folgt zusammen: bis 12 Monate nach
Inbetriebnahme alle Ersatzteile (Lieferant), Arbeits und
Reisezeit (Steiner Feuerungen & Energietechnik GmbH).
Vom 13 bis 24 Monat alle Ersatzteile (Lieferant) exkl.
Verschleissteile.
Arbeits und Reisezeit werden von der Firma Steiner
Feuerungen & Energietechnik GmbH verrechnet.
Bei Abschluss eines Wartungsvertrages wird der
Vertragsbeginn frühstens 12 Monate nach Inbetriebnahme
vereinbart. Für die Wartungsverträge STANDARD PLUS und
STANDARD DELUXE wird im ersten Vertragsjahr
(Garantiezeit) der Preis des Vertrages STANDARD
verrechnet. Danach gelten die vertraglich vereinbarten Preise.
Wärmepumpen
Die Gewährleistung bei Neuanlagen beträgt 24 Monate sofern
die Inbetriebnahme von der Firma Steiner Feuerungen&
Energietechnik GmbH durchgeführt wurde. Während dieser
Zeit sind alle Ersatzteile (Lieferant), Arbeits und Reisezeit
(Steiner Feuerungen & Energietechnik GmbH) inklusive. Bei
Abschluss eines Wartungsvertrages wird der Vertragsbeginn
frühstens 24 Monate nach Inbetriebnahme vereinbart.
3. Vertragsart und Leistungen.
Vertragsart, Leistungen, Wartungen pro Rechnungseinheit
sowie Zusatzleistungen der einzelnen Wartungsverträge, sind
im Unterzeichneten Vertragsdokument enthalten.
Die Vertragsarten ABO C, STANDARD PLUS und
STANDARD DELUXE können in der Regel bis 12 Monate
nach Inbetriebnahme abgeschlossen werden und sind auf 18
Jahre ab Inbetriebnahme befristet. Danach wird der Vertrag
automatisch zu einem Vertrag ohne Ersatzteile umgewandelt
und der Preis dementsprechend angepasst.
4. Durchführung und Zeitpunkt der Wartung
Die Begriffe Wartung, Service und Revision haben die
gleiche Bedeutung. Der Zeitpunkt der Wartung wird durch
die Firma Steiner Feuerungen & Energietechnik GmbH nach
Absprache festgelegt. Die Wartung kann auch anlässlich
einer Störungsbehebung erledigt werden.
Die Wartung wird grundsätzlich während der normalen
Arbeitszeit durchgeführt. Wird die Wartung auf Verlangen
des Auftraggebers ausserhalb der normalen Arbeitszeit
ausgeführt, tritt der Tarif für Überzeit und Nachtarbeit in
Kraft und wird separat in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Terminabsprache die
Anlage für die Servicearbeiten zur Verfügung zu halten.
5. Im Wartungsvertrag nicht inbegriffen
(sofern nicht anders im Vertragsdokument vereinbart)
Reinigungen von Heizkessel, Oeltanks, Leitungen, Syphons
und Neutraboxen. Reparaturen an Wärmeverteilung,
Leitungen, Heizkessel und Energiezufuhr. Störungen an
Abluftgebläsen, Wärmeverteilung, Pumpen, und
Heizungsregelungen. Befüllen und Entlüften des
Heizsystems. Reparaturen von Drittfirmen, Störungen die auf
Selbstverschulden des Anlagebetreibers oder nicht Beachten
der Betriebsvorschrift zurückzuführen sind. Unterbruch der
Stromlieferung, defekte Sicherungen, ausgeschaltete
Hauptschalter und Thermostate, leere Oeltanks,
Elementarschäden.
6. Gewährleistung
Auf alle Ersatzteile ausgenommen Verschleissteile gelten die
Garantieleistungen des Herstellers oder Lieferanten. Sollten
die Ersatzteile beim Hersteller oder Lieferanten nicht
lieferbar oder nicht mehr lieferbar sein, ist die Firma Steiner
Feuerungen + Energietechnik GmbH nicht verpflichtet auf
Ersatz.
7. Vertragsdauer und Auflösung des Vertrages
(sofern nicht anders im Vertragsdokument nach 01.07.2023
vereinbart.) Ein neuer Vertrag wird in der Regel für eine
Mindestdauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er erneuert sich
automatisch um ein Jahr, sofern er nicht bis 30 Tage nach
Beginn der neuen Vertragsperiode oder nach Erhalt der
Vertragsrechnung eingeschrieben gekündigt wird. Die Kosten
des Wartungsvertrages werden jährlich (Vertragsmonat) zum
Voraus fakturiert und sind innert 30 Tagen zu begleichen. Bei
einem Verkauf der Liegenschaft oder Sanierung der Heizung
während des laufenden Vertragsjahres, ist die Firma Steiner
Feuerungen + Energietechnik GmbH nicht verpflichtet
Rückzahlungen zu leisten.
8. Vertragsanpassungen
Steiner Feuerungen & Energietechnik GmbH behält sich vor,
die Leistungen, Preise und Allgemeine Geschäftsbedingung
jederzeit anzupassen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht,
den Wartungsvertrag innert 30 Tage nach Mitteilung mit
schriftlich Eingeschriebenen Brief zu Kündigen. Ohne
Kündigung gilt die Vertragsanpassung als genehmigt.
Änderungen von Steuern und Abgabesätzen gelten nicht als
Preiserhöhung und berechtigen nicht zu einer Kündigung. Die
aktuell geltenden AGB`s sind auf unserer Webseite
www.steiner feuerungen.ch publiziert.
9. Haftung/ Gerichtsstand
Für Folgeschäden, welche aus einer Störung entstehen, wird
jede Haftung abgelehnt. Bei Unstimmigkeiten ist der
Gerichtsstand der Standort des Beklagten